Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.1973 - VI B 52.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2941
BVerwG, 09.04.1973 - VI B 52.72 (https://dejure.org/1973,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1973 - VI B 52.72 (https://dejure.org/1973,2941)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1973 - VI B 52.72 (https://dejure.org/1973,2941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Befristung einer Trennungsentschädigung - Rechtsnatur als Fürsorgeleistung für vorübergehende Zeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1973 - VI B 52.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geböten ist und im erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90 ff.], vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -, vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 -, vom 18. Januar 1972 - BVerwG VI B 27.71 - und vom 9. Mai 1972 - BVerwG IV CB 30.69 - [DVBl. 1972, 685], Jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1973 - VI B 52.72
    Im übrigen wäre es von den tatsächlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalles abhängig, ob etwa die zur Erörterung stehende Regelung ausnahmsweise den Erwägungen der Fürsorge und Billigkeit nicht genügt, von denen die gesetzliche Ermächtigung getragen wird; Fragen aber, deren Beantwortung von dem Umständen des Einzelfalles abhängig ist, können einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung geben (vgl. zu einer ähnlichen Lage bei § 8 BUKG Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG VI B 7.72 -).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1973 - VI B 52.72
    Die Ausgangsfragen für die Entscheidung des Berufungsgerichts sind in den im Berufungsurteil angegebenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie in dessen Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG VI C 8.72 -, durch welches das von der Beschwerde erwähnte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1971 bestätigt worden ist, entschieden und geklärt worden.
  • BVerwG, 09.05.1972 - IV CB 30.69

    Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der "natürlichen Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1973 - VI B 52.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geböten ist und im erstrebten Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90 ff.], vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -, vom 9. November 1971 - BVerwG II B 18.71 -, vom 18. Januar 1972 - BVerwG VI B 27.71 - und vom 9. Mai 1972 - BVerwG IV CB 30.69 - [DVBl. 1972, 685], Jeweils mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht